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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2023

 

Allgemeines: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Offerten, Lieferungen und Leistungen der Firma Solar Projekte Freiburg (folgend SPF genannt) anwendbar. Der Kunde wird im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

 

Preissteigerungen: Aufgrund der allgemeinen Marktsituation erfahren wir außergewöhnliche Preissteigerungen und Lieferverzögerungen seitens unserer Zulieferer. Diese betreffen auch bereits gekaufte, jedoch noch nicht gelieferte Ware, die sich während des Auslieferungsvorganges für uns verteuern. In einem solchen Fall ist SPF berechtigt, die Preissteigerung ohne Aufschläge an den Auftraggeber weiterzugeben. SPF wird den Auftraggeber so schnell wie möglich über Preiserhöhungen informieren. Beläuft sich die Preissteigerung für einzelne oder mehrere Komponenten auf mehr als 10% des Ausgangspreises, hat der Auftraggeber das Recht zur Teilkündigung innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung für die Komponenten, bei denen sich der Preis erhöht hat. Das heißt der Auftrag wird dann ohne das/die der Preissteigerung unterliegende(n) Bauteil(e) ausgeführt. Der Auftraggeber wird in diesem Fall das/die Bauteil(e) selbst beschaffen. Für etwaige hierdurch entstehende Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Anlage haftet SPF nicht.

 

Haftung für selbst errichtete Photovoltaikanlagen: Trotz der klaren Anweisungen und Sicherheitshinweise, die SPF-Mitarbeiter dem Kunden und seinen Bauhelfern geben, können Situationen und Schäden entstehen, auf die SPF keinen Einfluss hat. Das Risiko der Arbeiten an selbstgebauten Photovoltaikanlagen trägt der Bauherr bzw. Auftraggeber. SPF haftet nur für ein Beratungsverschulden, wobei eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Höhe des Honorars für die Beratung begrenzt ist.

 

Außerplanmäßige Arbeiten: Trotz aller Vorsicht bei der Datenerfassung und Recherche kann es vorkommen, dass verborgene Details an Dach und Gebäude nicht erfasst werden können.

Auch können zusätzliche Arbeiten entstehen z.B. durch Auflagen des Netzbetreibers oder Auflagen der Gebäudeversicherung. Andere außerplanmäßigen Arbeiten sind u.a. die mit dem Zählerschrank zusammenhängenden Zusatzarbeiten, Grabungsarbeiten für Erdkabel, Durchbrüche und Putzarbeiten. Generell werden Außerplanmäßigen Arbeiten, die nicht im Angebot benannt werden konnten, nach Material- und Zeitaufwand berechnet. Es gelten die jeweils aktuellen Stundensätze von SPF.

 

AC-Anschlussarbeiten: Es wird davon ausgegangen, dass der Schaltschrank dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Wenn das nicht der Fall ist, kann dies evtl. dazu führen, dass ohne eine Modernisierung des Schaltschranks die Solaranlage / Stromspeicher nicht angeschlossen und in Betrieb genommen werden darf. Die im Angebot genannten Montage- und Materialkosten Beträge spiegeln die Kosten eines Hausanschlusskastens nach Stand der Technik wider. Außerplanmäßige Montage- und Materialkosten, die wegen eines nicht dem Stand der Technik entsprechenden Schaltschrankes entstehen, werden nach Material- und Zeitaufwand berechnet. Es gelten die jeweils aktuellen Stundensätze von SPF.

 

Verfügbarkeit der Komponenten: Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Bauteile des Lieferanten. Ist eine Komponente nach Bestätigung dieses Angebotes nicht verfügbar, wird eine technisch und soweit möglich preislich gleichwertige Komponente verwendet. SPF wird den Kunden so schnell wie möglich über die nicht verfügbaren Komponenten informieren. Der Kunde hat ein Teilkündigungsrecht für die nicht verfügbaren Komponenten innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Nichtverfügbarkeit. Bei Ausübung des Kündigungsrechts wird der Auftraggeber die von der Kündigung betroffenen Komponenten selbst beschaffen. Für etwaige hierdurch entstehende Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Anlage haftet SPF nicht, soweit die Nichtverfügbarkeit der Komponente nicht auf ein Verhalten von SPF zurückzuführen ist.

 

Kundenleistungen: Der Auftraggeber ist für die Erbringung der folgenden Leistungen verantwortlich:

. Kabelgebundener Ethernet-Anschluss am Wechselrichter und ggf. am Stromspeicher. Auf Wunsch kann SPF eine zusätzliche Verbindung (WLAN / Power-LAN) herstellen, die nach Material und Zeit abgerechnet wird.

. Der Auftraggeber ist verpflichtet die gelieferte Ware in Empfang zu nehmen und auf offensichtliche Schäden sowie erkennbare Unvollständigkeit zu überprüfen. Um unbegründete Retouren und die damit für alle Beteiligten verbundenen Kosten zu vermeiden, darf die Annahme der Ware wegen „unwesentlicher Mängel“ nicht verweigert werden. Eine beschädigte Umverpackung allein stellt dabei noch keinen wesentlichen Mangel dar. Eine erkennbare unvollständige Lieferung sowie Transportschäden sind sofort dem Transportunternehmen zu melden und unverzüglich als Schadensmeldung bei SPF einzureichen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte SPF.

. Der Auftraggeber ist verantwortlich für den Schutz der gelieferten Ware vor Beschädigung und Diebstahl.

. Bei Arbeiten auf dem Dach kann der Bruch von Dachziegeln nie ausgeschlossen werden. Eine Haftung hierfür im Falle einfacher Fahrlässigkeit übernimmt SPF nicht. Im Falle eines Ziegelbruchs sollten Ersatzdachziegel bereitgestellt werden, um die Arbeiten schnell fortsetzen zu können.

 

Kabelverlegung: Die angegebenen Montage- und Materialkostenbeträge spiegeln den geschätzten Aufwand wider. Die Montage- und Materialkosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

 

Statik Berechnung: Die Verantwortung für die Dach- und Gebäudestatik liegt beim Auftraggeber. SPF stellt dem Auftraggeber die Belastungsdaten der zukünftigen Photovoltaikanlage und der Unterkonstruktion rechtzeitig vor der Montage zur Verfügung, so dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der baulichen Gegebenheiten möglich ist.

 

Ertragsprognose und Finanzübersicht: Bei der Ertragsprognose und dem Finanzüberblick handelt es sich um Schätzungen. Aufgrund von netzbetreiber- und wetterabhängigen Faktoren, die die Prognose maßgeblich beeinflussen, sind die Ertragsprognose und die Finanzübersicht kein Vertragsbestandteil.

 

Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Die Herstellergarantie für die verwendeten Produkte ist produktabhängig. Hinsichtlich dieser Garantien beachten Sie bitte die Herstellerangaben. Ein Hinweis auf die Garantiebedingungen für wichtige Komponenten ist im Angebot enthalten.

 

Warenbesitz: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in Eigentum der SPF.

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