Was verbirgt sich hinter Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes?
Was bedeutet Paragraf 14a für Wallboxen?
Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Elektroauto als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen. Für unser Stromnetz heißt dies, dass hier mehr Strom über die Ladestationen bezogen wird. Am bequemsten ist es natürlich das E-Auto direkt zuhause zu laden.
Mit dem Wachstum der Elektromobilität muss sich das deutsche Stromnetz also an die höhere Nachfrage anpassen. Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll hier helfen den stärkeren Strombezug bzw. den Energiemarkt in Deutschland zu regulieren.
Was regelt Paragraf 14a?
Die Regelung erlaubt Netzbetreibern, die Ladeleistung deiner Wallbox vorübergehend zu reduzieren, wenn das Netz stark ausgelastet ist. Ziel ist es, eine Überlastung zu verhindern und die Netzstabilität zu sichern. Als Ausgleich bzw. Gegenleistung profitieren Hausbesitzer von günstigeren Stromtarifen/Netzentgelten für ihre Wallboxen.
Dies betrifft Wallboxen, die ab dem 1.1.2024 gebaut bzw. in Betrieb genommen wurden.
Was bedeutet das für dich?
Du wirst netzfreundlich Laden! Deine hauseigene Wallbox unterstützt die Neztstabilität. Wie? Indem sie einfach ihre Ladeleistung bei Bedarf automatisch anpasst.
Günstigere Stromtarife für das Laden Ihres E-Autos senken deine Energiekosten.
Die Einhaltung von Paragraph 14a stellt sicher, dass deine Wallbox aktuellen und zukünftigen Vorschriften entspricht.
Welche Geräte gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:
- private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
- Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
- Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
Aufgepasst:
Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).
Wichtig: Ihre Versorgungssicherheit steht für die Netzbetreiber an erster Stelle. Damit es für dich zu keinen Komforteinbußen kommt, wird stets eine Mindestleistung garantiert. Darüber hinaus bleibt der normale Haushaltsbedarf davon völlig unberührt.
Quellen:
https://www.netze-bw.de/neuregelung-14a-enwg; pv magazine Deutschland